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Neue Förderrichtlinie „Alter und Krebs“

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) setzt im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Krebs ein klares Zeichen zur Stärkung der Altersmedizin: Mit der neuen Förderrichtlinie „Alter und Krebs“ sollen innovative Forschungsansätze entwickelt werden, die die komplexe Beziehung zwischen Alterungsprozessen und Krebserkrankungen entschlüsseln und die Versorgung älterer Menschen verbessern.

Zu sehen ist ein älterer Patient der von einem Arzt untersucht wird. Alter und Krebs Artikelbild
© Adobe Stock/Prazis Images

Eine wachsende Herausforderung

Ein fortgeschrittenes Alter ist nach wie vor der größte Risikofaktor für Krebs: Rund 60 Prozent aller Diagnosen und 70 Prozent der Krebstodesfälle betreffen Menschen über 65 Jahre. Angesichts des demografischen Wandels steigt die Zahl älterer Patientinnen und Patienten weiter an. Die neue Fördermaßnahme soll daher Strategien für Prävention, Diagnostik und Therapie entwickeln, um die Lebensqualität mit Krebs im Alter zu verbessern und die Lebensspanne zu verlängern.

Ziele der Fördermaßnahme

Die Förderrichtlinie adressiert vier zentrale Handlungsfelder:

  1. Biologische Grundlagen: Entschlüsselung molekularer Zusammenhänge zwischen Alterungsprozessen und Krebsentstehung.
  2. Prävention: Entwicklung von Strategien für ein gesundes Altern ohne Krebs und für die Krebsprävention im Alter.
  3. Therapie: Verbesserung onkologischer Therapien für ältere Menschen durch Berücksichtigung altersbedingter biologischer Prozesse, die den Therapieerfolg beeinflussen.
  4. Ethik und Gesellschaft: Analyse ethischer, rechtlicher und sozialer Implikationen, um eine bedarfs- und sozialgerechte Versorgung sicherzustellen.

Die Fördermaßnahme soll die Erschließung neuer wissenschaftlicher Horizonte ermöglichen und das Fundament für die Bildung eines Forschungsclusters Alter und Krebs in Deutschland legen. 

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sowie Selbsthilfegruppen, Patientenorganisationen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde, die innovative Ansätze verfolgen und die Patientenperspektive einbeziehen.

Die Einreichung von Projektskizzen ist bis 20.02.2026 möglich. Details zur Antragstellung finden Sie in der vollständigen Förderrichtlinie.

Einordnung in die Hightech-Agenda

Die Förderrichtlinie ist Teil der Hightech Agenda Deutschland und unterstützt den Aufbau eines lernenden, prädiktiven und präventiven Gesundheitswesens. Sie wird im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Krebs durchgeführt und gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung.

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