Lungenkrebs-Screening für Rauchende und ehemals Rauchende wird Kassenleistung
Lungenkrebs ist die Krebsart, an der in Deutschland die meisten Menschen sterben. Denn oft wird sie zu spät entdeckt. Hauptursache ist Tabakkonsum. Ab dem 1. April 2026 können nun langjährige (Ex-)Rauchende zur gesetzlichen Lungenkrebs-Früherkennung.
Ab 1. April 2026 erhalten stark Rauchende oder ehemalige Rauchende* zwischen 50 bis 75 Jahren eine Lungenkrebs-Früherkennung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Benötigt wird eine Überweisung des Haus- oder Facharztes, die Kosten für die Untersuchung tragen die gesetzlichen Krankenkassen.
Die Untersuchung kann alle zwölf Monate wiederholt werden.
Das Ziel: Bereits erste Anzeichen von Lungenkrebs erkennen, bevor er sich bemerkbar macht. Denn im frühen Stadium sind die Heilungschancen besser, die Therapie muss weniger aggressiv ausfallen und die Betroffenen haben die Chance auf ein längeres Leben.
Möglich wird dies durch eine neue Methode, die Menschen weniger Strahlung aussetzt: die Niedrigdosiscomputertomografie (Low-Dose-CT). Die bisherige Untersuchung zur Lungenkrebsdiagnose, das Röntgen, ist mit erhöhter Strahlenbelastung für die zu Untersuchenden verbunden. Damit würden nicht von Lungenkrebs Betroffene – der Großteil der Bevölkerung – unnötig Strahlung ausgesetzt, die wiederum das Krebsrisiko leicht erhöhen kann und als Nachteil gewertet wird. Daher wurde bislang kein Lungenkrebs-Screening im gesetzlichen Früherkennungsprogramm angeboten.
Menschen mit großem Risiko profitieren
Da man weiß, dass Tabakrauchen der Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Lungenkrebs ist, beschränkt sich die nun zugelassene Früherkennungsmaßnahme auf Rauchende und ehemals Rauchende im Alter von 50 bis 75 Jahren. In Deutschland sind bei Männern geschätzt neun von zehn und bei Frauen etwa acht von zehn Erkrankungen auf aktives Rauchen zurückzuführen. Die meisten Menschen erhalten ihre Lungenkrebsdiagnose bisher um das 70. Lebensjahr herum. Dann ist der Krebs schon über das Frühstadium hinaus – das Screening will aber möglichst schon erste Anomalien in der Lunge finden. Dieser innovative Ansatz, die Maßnahme an das individuelle Risiko anzupassen, nennen Fachleute risikoadaptiertes Screening.
Eingehende Prüfung ist erfolgt
Damit eine Krebs-Früherkennung zugelassen werden kann, muss es in Deutschland eine ausführliche Begutachtung durch staatliche oder legitimierte Institutionen geben. Die Experten kamen zu dem Schluss, dass die Niedrigdosiscomputertomografie fünf von 1.000 ehemals starken Raucherinnen und Rauchern innerhalb von etwa zehn Jahren davor bewahrt, an Lungenkrebs zu sterben. In diesem Zusammenhang haben sowohl das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen als auch das Bundesamt für Strahlenschutz nach umfassender wissenschaftlicher Bewertung bestätigt, dass der Nutzen bei dieser Risikogruppe den Schaden überwiegt.
Im Juli 2024 hatte das Bundesumweltministerium die Niedrigdosis-Computertomographie bereits als Lungenkrebs-Früherkennungsmaßnahme für Rauchende und ehemals Rauchende zwischen 50 und 75 Jahren unter strengen technischen Voraussetzungen erlaubt.
Im September 2025 folgte der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) dieser Bewertung und beschloss die Einführung der Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Im März 2026 wird die offizielle Versicherteninformation veröffentlicht, die Richtlinien zu Strahlendiagnostik und -therapie angepasst und die Vergütung festgelegt.