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BMBF schreibt neue Standorte des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen (NCT) aus

Die Ergebnisse der Krebsforschung schneller zu den Patientinnen und Patienten zu bringen, ist das Ziel der Nationalen Dekade gegen Krebs. Einen wertvollen Beitrag hierzu leistet das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT).

Im NCT arbeiten Ärztinnen und Ärzte mit Forschenden eng zusammen, um jeder Patientin und jedem Patienten eine auf seine bzw. ihre Erkrankung zugeschnittene Krebstherapie anzubieten. Bislang existieren zwei NCT-Standorte, in Heidelberg und Dresden. Im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Krebs fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Ausbau von bis zu vier weiteren Standorten in Deutschland.

Ärzte und Forscher diskutieren über die optimale Behandlung Ärzte und Forscher diskutieren über die optimale Behandlung
Ärzte und Wissenschaftler besprechen die optimale Therapie eines Patienten © Getty/Morsa Images

Die Besonderheit am NCT ist die enge Verknüpfung von Innovationen aus der Krebsforschung mit der Patientenversorgung, durch die Krebspatienten im Rahmen von Studien eine maßgeschneiderte Therapie auf dem neuesten Stand der Wissenschaft angeboten werden kann. Weitere NCT-Standorte werden zukünftig noch mehr an Krebs erkrankten Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Innovationen der personalisierten Onkologie ermöglichen.

Das Auswahlverfahren für die neuen Standorte ist zweistufig. Im ersten Schritt schreibt das BMBF jetzt eine Richtlinie zur Förderung der strategischen Konzeptentwicklung für den Ausbau des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen aus.

Nationales Centrum für Tumorerkrankungen

Das NCT ist eine langfristig angelegte Kooperation zwischen dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), einer international herausragenden Einrichtung der Helmholtz-Gemeinschaft, und exzellenter Onkologie in der Universitätsmedizin.

Ziel des NCT ist es, Krebspatienten eine maßgeschneiderte Diagnostik und Therapie auf dem neuesten Stand der Wissenschaft anzubieten. Anspruch ist es, das NCT zu einem internationalen Spitzenzentrum der patientennahen Krebsforschung und Krebstherapie zu entwickeln.

Bis zum 27.2.2020 (MEZ 12:00) können sich staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, Hochschulkliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für die Teilnahme an der Konzeptentwicklungsphase als potenzieller NCT-Standort bewerben.

Voraussetzung sind Vorerfahrung als multidisziplinäres Zentrum für translationale Onkologie sowie nachweisbare Exzellenz. Qualitätsmaßstab hierfür ist eine erfolgreiche Förderung als „Onkologisches Spitzenzentrum“ durch die Deutsche Krebshilfe oder als Standort des „Deutschen Konsortiums für Translationale Krebsforschung“ (DKTK) bzw. gleichwertige internationale Begutachtung.

Die Bewerbungen, die eine Projektskizze enthalten sollen, werden durch ein international besetztes Begutachtungsgremium gesichtet und aussichtsreiche Kandidaten zu einer Präsentation ihrer Projektidee nach Berlin eingeladen. Das Gremium wählt daraufhin bis voraussichtlich Sommer 2020 bis zu vier neue potentielle NCT-Standorte aus. Die ausgewählten Kandidaten treten in der nun folgenden zweiten Verfahrensstufe in die geförderte einjährige Konzeptentwicklungsphase zur NCT-Erweiterung ein, bei der sie gemeinsam mit den beiden bestehenden Standorten sowie dem DKFZ ein strategisches Konzept für die Umsetzung eines auf ganz Deutschland ausstrahlenden Gesamt-NCT erarbeiten. Das Ergebnis soll vom Gutachtergremium im Sommer 2021 final bewertet werden. Im Anschluss besteht für die ausgewählten Bewerber die Möglichkeit einer dauerhaften Förderung als späterer NCT-Standort durch den Bund und das entsprechende Bundesland.

Das BMBF führt eine Informationsveranstaltung für interessierte Standorte durch, auf der die Ziele und Rahmenbedingungen dieser Fördermaßnahme dargestellt sowie Prozess und Verfahren der Antragstellung erläutert werden.

Die Informationsveranstaltung findet am 17.12. um 11.00 bis 15.00 Uhr im Bundesministerium für Bildung Forschung in Berlin statt.

Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Einreichung einer Projektskizze.

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